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Sommerleite 3, 91586 Lichtenau
Neue Preise zum 30.11.2013:
Ständig steigende Anforderungen an unsere Leistungsinhalte haben vor allem in den letzten beiden Jahren dazu geführt, dass viele Zusatzleistungen stillschweigend in unseren Standard-Leistungsumfang integriert wurden. So gewinnen wir dadurch zwar ständig auch neue Kunden mit gehobenen Ansprüchen hinzu, können aber die inhaltsbedingt gestiegenen Kosten nicht mehr restlos über die "alten" Preise abdecken.
Gestiegende Lohnkosten im Allgemeinen, ebenso wie gestiegene Fremdkosten im Speziellen sind zusätzliche Gründe, unser Angebot zu überarbeiten und unserem neuen Leistungsniveau anzupassen. Dabei bieten wir eine "abgespeckte" Variante ohne Retusche als Alternative an, die es allen unseren Kunden ermöglicht, bewusst auf bestimmte Detailarbeiten zugunsten eines günstigeren Endpreises zu verzichten.
Im Einzelnen wurden folgende Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren in den Umfang unseres Standard-Produktfotos integriert:
Neue Rahmenkonditionen zum 30.11.2013:
Diese Änderungen sollen zum Einen den Handlingsaufwand bei Ihnen wie auch bei uns vereinfachen, den Workflow verbessern und damit für beide Seiten die damit verbundenen Kosten reduzieren.
1. Zahlungsbedingungen:
a) Unsere allgemeinen Zahlungsbedingungen werden geändert auf: 8 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto
...damit verlängern wir die bisher gewohnte Zahlungsfrist auf maximal 30 Tage und ermöglichen unseren Schnellzahlern einen Skontoabzug von 2% innerhalb von 8 Tagen.
b) Zahlungserinnerungen per Telefon oder E-Mail bleiben für Sie nach wie vor kostenfrei,
...denn gelegentlich bleibt eben einfach auch einmal etwas liegen.
c) Für schriftliche Mahnungen erheben wir eine pauschale Mahngebühr von 10,-- Euro zzgl. Verzugszinsen entsprechend den handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Preiskonditionen:
a) Unsere gesamten Preise für die Bildbearbeitung im Einzelnen, wie auch die Stundensätze für Sonderarbeiten bleiben unverändert. Lediglich die Preise für die Produktfotos wurden entsprechend den darin enthaltenen effektiven Leistungen angepasst.
b) Für Einzelaufträge bzw. monatliche Sammelrechnungen mit einem Rechnungswert unter 50,-- Euro netto, erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 5,-- Euro netto pro Rechnung.
c) Dauerkunden, die nur im Einzelfall die 50,-- Euro Grenze unterschreiten, bleiben von dem Mindermengenzuschlag ausgenommen.
d) Kunden mit einem durchschnittlichen monatlichen Umsatz von unter 50,-- Euro erhalten die Möglichkeit über eine entsprechende a-conto-Zahlung ein persönliches Guthabenkonto einzurichten. Auch für diesen Fall gewähren wir 2% Skonto auf den jeweiligen Rechnungswert und verzichten auf den genannten Mindermengenzuschlag.
weitere Hintergründe für die Änderungen der Rahmenkonditionen...
Einer der bedeutensten Kostenfaktoren, mit dem wir über die letzten Jahre zu kämpfen hatten, sind leider auch säumige Zahler, die erst nach der zweiten, oder gar dritten Zahlungsaufforderung ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen. Über 70% der überfälligen Rechnungen sind zudem Kleinstrechnungen. Hier wird offensichtlich angesichts des geringen Rechnungswertes gerne übersehen, dass wir mit Kleinaufträgen bis ca. 50,-- Euro keinen Euro Gewinn machen, sondern diese Leistungen als reine Serviceleistung für unsere Kunden erbringen. Es ist unser erklärtes Ziel, dass wir unsere Dienstleistungen für kleine Kunden ebenso schnell und zuverlässig zur Verfügung stellen wollen, wie für größere Kunden. Bedenkt man hierbei, dass wir keinen automatisierten Warenhandel betreiben, sondern eine individuelle Handwerksdienstleistung anbieten, wo allein schon eine komplette Rechnungserstellung bis hin zur abschließenden Verbuchung zwischen 20,-- bis 30,-- Euro betriebswirtschaftliche Kosten verursacht, dann dürfte sehr schnell klar werden, was an einem Rechnungsbetrag unter 50,-- Euro am Ende noch "hängen" bleibt. Zieht man hier noch die Personalkosten für die Erbringung der Dienstleistung selbst und etwaige Fremdkosten ab, sind solche Aufträge von der Kostenseite her betrachtet reine Minusgeschäfte. Muss man solche Rechnungen desweiteren auch noch regelmäßig anmahnen und damit zusätzliche Personalkosten investieren, dann denkt man irgendwann über logische Konsequenzen nach...
Insbesondere unser neuer Mindermengenzuschlag ist also ein Appell vor allem an unsere Kunden mit geringem Bedarf: "Sie sind uns wichtig und wir möchten Sie gerne auch weiterhin schnell und zuverlässig beliefern können! Bitte honorieren Sie unsere Serviceleistung, indem Sie ebenso schnell und pünklich selbst kleinste Rechnungen begleichen"
Gleichzeitig bedanken und entschuldigen wir uns bei den vielen, vielen kleineren Kunden, die stets zuverlässig sind für diese deutlichen Worte: "Sie bestärken uns darin, unseren Kurs fort zu führen und für Sie auch in Zukunft jederzeit da zu sein!"
Entsprechend reduzieren wir den Buchhaltungsaufwand, indem wir Ihnen länger als bisher Zeit geben, unsere Rechnungen zu prüfen und danach fristgerecht zu bezahlen. Gleichzeitig honorieren wir unsere treuen und zuverlässigen "Schnellzahler", durch einen zusätzlichen Rabatt in Form eines 2%igen-Skontos bei einer Zahlung innerhalb von 8 Tagen. Über die neuen Mindermengenzuschläge soll darauf hingewiesen werden, dass Kleinaufträge hohe Kosten verursachen, also auch für unser Unternehmen einen reinen Kostenfaktor darstellen und keinen Gewinn bedeuten.
Mit einer a'conto-Zahlung als Lösungsvorschlag möchte wir abschließend unser Bestreben auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen unseren Kunden verdeutlichen.
Möchten Sie uns Ihre Meinung hierzu mitteilen? - Schreiben Sie uns an: